Steuerfreies Hobbybrauen
In Deutschland dürfen Hobbybrauer seit 2025 bis zu 500 Liter Bier pro Kalenderjahr steuerfrei und ohne Anmeldung beim Zoll für den privaten Verbrauch brauen – vorausgesetzt, das Bier wird nicht verkauft.
Wie viel darf ich steuerfrei brauen?
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Haus- und Hobbybrauer in Deutschland bis zu 500 Liter Bier pro Kalenderjahr herstellen, ohne dass Biersteuer anfällt – zuvor lag die Grenze bei 200 Litern. Diese Regelung ist in der Biersteuerverordnung (BierStV) festgehalten.
Wichtigste Voraussetzungen
- Das Bier wird ausschließlich zum privaten Verbrauch im eigenen Haushalt hergestellt.
- Es darf nicht verkauft oder gewerblich abgegeben werden.
- Eine vorherige Anmeldung beim Hauptzollamt ist seit der Reform 2025 nicht mehr nötig – zuvor war das Pflicht.
Was passiert, wenn ich mehr als 500 Liter braue?
Wird die 500-Liter-Grenze in einem Kalenderjahr überschritten, muss für die produzierte Menge eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben werden. Für die meisten Hobbybrauer mit gelegentlichen Suden von 20–30 Litern ist das allerdings kaum relevant.
Warum ist das wichtig?
Gerade Einsteiger sind oft unsicher, ob privates Bierbrauen überhaupt legal ist. Die klare Antwort: Ja – solange du im Rahmen der 500-Liter-Grenze bleibst und dein Bier nicht verkaufst, kannst du bedenkenlos brauen, ohne Formulare auszufüllen oder Steuern zu zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten hilft das zuständige Hauptzollamt weiter.